Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Kloster Lehnin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin regelt den Gemeingebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen. Antragspflichtig sind beispielsweise Plakatierungen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Aufstellen von Gerüsten, Container, Bauwagen etc. bei Baumaßnahmen). Liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, so kann diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kloster Lehnin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kloster Lehnin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English