Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Hinweise für Kloster Lehnin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin regelt den Gemeingebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen. Antragspflichtig sind beispielsweise Plakatierungen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Aufstellen von Gerüsten, Container, Bauwagen etc. bei Baumaßnahmen). Liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, so kann diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kloster Lehnin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kloster Lehnin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung