Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!

    Sondernutzungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin befindet sich im Rathaus B.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English