Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Neuruppin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung