Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!

    Sondernutzungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Neuruppin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuruppin: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English