Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Hinweise für Brandenburg: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Hinweise für Brandenburg: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Aktuelles
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:
Beschreibung
Aufgaben:
- Anordnungen
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Personenverkehr
- Bootszulassungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664
E-Mail: stva.vks@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung