Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum in der Stadt Eberswalde über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen öffentliche Straßen (Fahrbahnen als auch Fuß- oder Radwege), Wege und Plätze. Die Erlaubnis wird auf Zeit und Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn diese für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutze der öffentlichen Verkehrsflächen oder des Allgemeinwohls erforderlich sind.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Stadt Eberswalde SG Verkehr
Ansprechpartner
65.3 Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christin Zierach (Sachgebietsleiterin)
Internet
Stichwörter
Bauen
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3334 2142466
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
E-Mail: svb@kvbarnim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- Antrag für die Sondernutzung
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Schriftlich mit Formular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- Sondernutzungssatzung der Stadt Eberswalde
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt
Verfahrensablauf
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sie müssen einen Antrag auf Sondernutzung mit den entsprechenden Unterlagen stellen.
Fristen
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Beginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
2 Wochen
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- für die Sondernutzung Gebühren entsprechend Sondernutzungssatzung § 14
- für die Bearbeitung Gebühren entsprechend Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung