Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum in der Stadt Eberswalde über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen öffentliche Straßen (Fahrbahnen als auch Fuß- oder Radwege), Wege und Plätze. Die Erlaubnis wird auf Zeit und Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn diese für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutze der öffentlichen Verkehrsflächen oder des Allgemeinwohls erforderlich sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Stadt Eberswalde SG Verkehr

    Ansprechpartner

    65.3 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 39-40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-653

    Fax: 03334 64-659

    E-Mail: c.zierach@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142466

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de

    E-Mail: svb@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • Antrag für die Sondernutzung

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Schriftlich mit Formular

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • Sondernutzungssatzung der Stadt Eberswalde
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sie müssen einen Antrag auf Sondernutzung mit den entsprechenden Unterlagen stellen.

    Fristen

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Beginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • für die Sondernutzung Gebühren entsprechend Sondernutzungssatzung § 14
    • für die Bearbeitung Gebühren entsprechend Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English