Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz

    Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz

    Wenn Sie sich  als Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung im Bereich Brandschutzbei der Landes-Ingenieurkammer anerkennen lassen wollen, können Sie dies unter Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Brandenburg entscheidet die Brandenburgische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen gem. § 5 BbgPrüfSV die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

    Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.

    zuständige Stelle

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    Ansprechpartner

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlaatzweg 1

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Fax: +49 331 74318-30

    Telefon Festnetz: +49 331 74318-0

    E-Mail: info@bbik.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
    • der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wobei Nachweis oder Dokument nicht älter als drei Monate sein soll
    • Angaben über den Geschäftssitz und etwaige weitere Niederlassungen
    • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
    • die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 4 BbgPrüfSV in den jeweiligen Fachbereichen oder Fachrichtungen

    Formulare

    Formular: Das Antragsformular für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige finden Sie unter https://www.bbik.de/fileadmin/Dateien/oeffentlich/Allgemeine_Dokumente/Antraege_und_Anmeldungen/Antrag_Anerkennung_PSV_20082019.pdf

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich. Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesens o.ä.
    • Nachweis einer mind. 2-jährigen Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin im Bereich sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung, Fachbereich Brandschutz
    • Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften und Regelwerke
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate, Mindestdeckungssummer §10 BgbIngG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
    • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
    • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 3 Monate

    Kosten

    Prüfung der formalen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfsachverständiger: 500 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 02.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English