Ausbildungsförderung Beratung
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ausbildungsförderung (BAföG, Meister-BAföG, BbgAföG)
Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Telefon
0355 612-3514
0355 612-3535
0355 612-3546
Email-Adresse
bafoeg@cottbus.de
Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Telefon
0355 612-3514
0355 612-3535
0355 612-3546
Email-Adresse
bafoeg@cottbus.de
Ansprechpartner
Fachbereich 51 - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
E-Mail: jugendamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ausbildungsförderung (BAföG, Meister-BAföG, BbgAföG)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ausbildungsförderung (BAföG, Meister-BAföG, BbgAföG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG")
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 06.05.2020
Stichwörter
Bafögberatung, BaföG