Ausbildungsförderung ÄnderungOnline erledigen

    Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

    Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

    Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

    Dazu gehören:

    • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
    • Änderung Ihres Einkommens
    • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
    • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
    • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
    • Geburt Ihres Kindes

    Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

    Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: L100041_109596398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt - Bürgerservice

    Beschreibung

    Fachbereiche

    • Wohngeld
      • Mietzuschuss
      • Lastenzuschuss
         
    • Elterngeld
      • Basiselterngeld
      • ElterngeldPlus
      • Partnerschaftsbonus
         
    • Ausbildungsförderung
      • Bundesausbildungsförderung - BaföG
      • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz "Meister-BaföG" - AFBG
      • Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)
         
    • Fahrtkosten für berufliche Bildung
      • Für die Erstattung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungs-zeiträume festgelegt:
        • Schuljahresbeginn bis Ende Oktober
        • 1. November bis einschließlich Februar
        • 1. März bis Schuljahresende
        • gesamtes Schul- bzw. Ausbildungsjahr   
    • Zuschuss zu Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung 
      • Die Zuschüsse werden jeweils für ein Schulhalbjahr gewährt. Die Anträge sind nach Ablauf eines Schulhalbjahres jeweils spätestens zum 01. April oder 01. Oktober beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt einzureichen. Die Termine sind Ausschlussfristen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-3126

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3134(Sachgebietsleitung)

    E-Mail: sozialamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - BAföG - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142202

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141202

    E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    BAföG Online im Land Brandenburg

    Mit diesem Link kommen Sie auf die  BAföG/AFBG-Online-Seite des Landes Brandenburg

    Hier können Sie Leistungen beantragen nach dem

        dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem
        dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG - AFBG), oder
        dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) stellen.
     


    Hinweis Anträge können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich. Die Antragsunterlagen sollten spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein, da eine rückwirkende Bewilligung ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden. Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.:

    Stichwörter

    Ausbildung, Ausbildungsförderung, BAföG, Förderung

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    BaföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English