Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?

    Beschreibung

    Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3332 446-612

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-820

    E-Mail: buergeranliegen.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Mandy Witte

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-820

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Zentrale Wohnungsfachstelle, Babyklappe, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Räumungsurteil, Notunterbringung, Wohnraumsicherung, Notschlafstellen, Notunterkunft, Zwangsräumung, Wohnungsverlust, Obdachlosenheim, Gemeinschaftsunterkunft, Fachstelle, Frauenhaus, Wohnungsbrand, Niedrigschwellige Hilfe, Flüchtlingsunterkunft, Anspruch auf Unterkunft, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungslose, Asylbewerberunterkunft, Unterbringung, Wohnungsnotstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de