Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?
Hinweise für Brandenburg: Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?
Beschreibung
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
Hinweise für Brandenburg: Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
Ansprechpartner
Stadt Schwedt/Oder - Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 –12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3332 446-820
E-Mail: buergeranliegen.stadt@schwedt.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Wohnungsverlust, Mietschulden, Unterbringung, Räumungsklage, Babyklappe, Obdachlosenheim, Flüchtlingsunterkunft, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbrand, Anspruch auf Unterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Räumungsurteil, Frauenhaus, Fachstelle, Notunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnraumsicherung, Notunterbringung, Notschlafstellen, Wohnungskündigung, Zwangsräumung, Asylbewerberunterkunft, Wohnungslose, Niedrigschwellige Hilfe