Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?
Beschreibung
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
Ansprechpartner
Für Kreis Uckermark (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Wohnungsnotstelle, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Zentrale Wohnungsfachstelle, Babyklappe, Notunterkunft, Wohnungslose, Fachstelle, Obdachlosenheim, Wohnraumsicherung, Notschlafstellen, Wohnungslosigkeit, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsbrand, Zwangsräumung, Mietschulden, Frauenhaus, Notunterbringung, Unterbringung, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Anspruch auf Unterkunft