Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?
Beschreibung
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt - Integration und Asylleistungen
Beschreibung
Aufgaben:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Elbe-Elster
- Betreuung und Beratung von Asylbewerbern
- soz. Betreuung Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge
- Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Sach- und Geldleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch XII
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3131(Zentrale Rufnummer/ Servicepoint)
Fax: +49 3535 46-3126
E-Mail: stab-asyl@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Wohnungsnotstelle, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Zentrale Wohnungsfachstelle, Babyklappe, Notunterkunft, Wohnungslose, Fachstelle, Obdachlosenheim, Wohnraumsicherung, Notschlafstellen, Wohnungslosigkeit, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsbrand, Zwangsräumung, Mietschulden, Frauenhaus, Notunterbringung, Unterbringung, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Anspruch auf Unterkunft