Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?

    Beschreibung

    Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.

    Ansprechpartner

    Für Lebusa wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Wohnungsnotstelle, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Zentrale Wohnungsfachstelle, Babyklappe, Notunterkunft, Wohnungslose, Fachstelle, Obdachlosenheim, Wohnraumsicherung, Notschlafstellen, Wohnungslosigkeit, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsbrand, Zwangsräumung, Mietschulden, Frauenhaus, Notunterbringung, Unterbringung, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Anspruch auf Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English