Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

    Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

    Sie möchten Saatgut von Forstpflanzen ernten und verkaufen? Dann können sie hier die Aufnahme ihres Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs anzeigen.

    Beschreibung

    Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

    Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
     

    Zuständigkeit

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
    Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
    Karnzow Nr 4

    16866 Kyritz

    Tel.: +49339718822         

    und

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
    Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
    August-Bebel-Str. 27

    03185 Peitz

    Tel.: +493560137115
    Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eberswalder Chaussee 3

    15377 Waldsieversdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33433 1515100

    E-Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 20.01.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige mit folgenden Angaben:

    • Name des Betriebes,
    • Anschrift des Betriebes
    • verantwortliche Person
    • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung

    Formulare

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

    Voraussetzungen

    Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus.
    • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

    Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.

    Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 14 Tage

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)