Fischereischein Ausstellung
Die Ausstellung eines Fischereischeins können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen.
Beschreibung
Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt:
- für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten;
- für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten.
Fischereischeine für Berufsfischer können Personen erhalten, die
- eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen,
- eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder
- als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Geltungsbereich der Fischereischeine ist auf diese Gewässer zu begrenzen.
Fischereischeine für Angler können Personen erhalten, die
eine Anglerprüfung bestanden haben, in der ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften nachgewiesen wurden,
Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt.
Ein Fischereischein ist u.a. nicht erforderlich für Personen, die
- den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben,
- den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten,
Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Fischereibehörde
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde
Aktuelles
Jagd- und Fischereirecht 
Beschreibung
Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.
Aufgaben Jagdbehörde:
- Durchführung der Jägerprüfung
- Erteilung von Jagdscheinen
- Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
- Überprüfung der Nutzbarkeit von Jagdbezirken
- Aufsicht über Jagdgenossenschaften
- Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
- Erteilung von Jagderlaubnissen
- Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind. Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Aufgaben Fischereibehörde:
- Durchführung der Anglerprüfung
- Erteilung von Fischereischeinen
- Genehmigung von Angelveranstaltungen
- Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
- Fischereiaufsicht
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4404(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4419(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4458(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Fax: +49 3535 46-4448
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Fischereischeinerteilung
- aktuelles Passbild
- Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines
Formulare
Formulare der unteren Fischereibehörden stehen online zur Verfügung
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen
- Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist,
- Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist,
- Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde
- Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments
Kosten
- Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR
- Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR
(Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Referat 34´ VL-MLUK-Abteilung3@MLUK.Brandenburg.de , +49 331 866 7601 (Sekretariat) am 23.04.2020
Stichwörter
Angelerlaubnis, Angelschein