Wohnungssicherung Beratung
Hier finden Sie Hilfsangebote, wenn ein Wohnungsverlust droht
Beschreibung
Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Wohnungssicherung möchte Ihnen in dieser Situation Hilfe anbieten.
Ansprechpartner
Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt.
Wer hat Anspruch?
Personen, die wegen Krankheit voraussichtlich
- für mehr als 6 Monate außerstande sind
- mindestens drei Stunden täglich
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" die richtige Leistungsart ist.
Sonderfälle
Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben der SGB II Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Hierunter können z. B. Kinder fallen, die auf Dauer bei ihren Großeltern oder in einer anderen Familie leben und keine Leistungen von Dritten erhalten.
Umfang der Leistungen
- Regelsätze
- Zuschläge bei Mehrbedarf, z. B. bei Schwangerschaft, Allein-erziehend, Krankheiten die eine besondere Ernährung erfordern, Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen "G" besitzen
- einmalige Beihilfen
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge für die Vorsorge
- angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Renten und Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen
- Wertpapiere
- Bargeld
- Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
- PKW's
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3535 46-3126
Telefon Festnetz: +49 3535 46-3123(Sachgebietsleitung)
E-Mail: sozialamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg