Jagdschein Wiedererteilung
Die Wiedererteilung eines Jagdscheins erfolgt durch die untere Jagdbehörde.
Beschreibung
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn Antragstellerin und Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Verlängerung
Verlängert werden können:
Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
- für Jugendliche
- für Erwachsene
- für Falkner
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
Jahresjagdscheine
- für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
- für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)
Bei Zuzug eines Jagdscheininhabers wird bei einem Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines die Jagdakte bei der Jagdbehörde angefordert, die den letzten Jagdschein erteilt hat (Dauer ca. 2 – 3 Wochen).
Verlängert werden können:
Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
- für Jugendliche
- für Erwachsene
- für Falkner
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
Jahresjagdscheine
- für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
- für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)
Bei Zuzug eines Jagdscheininhabers wird bei einem Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines die Jagdakte bei der Jagdbehörde angefordert, die den letzten Jagdschein erteilt hat (Dauer ca. 2 - 3 Wochen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Jagdbehörden
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Fischereirecht als untere Fischereibehörde
- Jagdrecht als untere Jagdbehörde
- ordnungsbehördliche Hundehaltung – An- und Abmeldung
- ordnungsbehördliche Hundehaltung – Beißvorfälle
- ordnungsbehördliche Bestattungen
- Verbringung von Fund- und Verwahrtieren innerhalb des Stadtgebietes Potsdams in die zuständige Unterkunft
Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
BITTE BEACHTEN SIE:  Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo geschlossen Di 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
De-Mail: Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2891748
Fax: 0331 289841748
Internet
Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung für Jagdangelegenheiten
Jagdschein Erteilung / Verlängerung - Antrag
erforderliche Unterlagen
Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
Bestätigung Jagdhaftpflichtversicherung
Lichtbild
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Verlängerung
Die Beantragung der Neuerteilung/Verlängerung des Jagdscheines ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg zurück.
Verlängerung Tages-/Jahresjagdschein für Jugendliche, Erwachsene und Falkner:
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Verlängerung Tages-/Jahresjagdschein für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten:
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Die Beantragung der Neuerteilung/Verlängerung des Jagdscheines ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg zurück.
Verlängerung Tages-/Jahresjagdschein für Jugendliche, Erwachsene und Falkner:
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Verlängerung Tages-/Jahresjagdschein für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten:
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.
Voraussetzungen
Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.
Bei der Wiedererteilung eines Jagdscheines darf keine verhängte Sperrfrist nach § 18 Satz 3 Bundesjagdgesetz bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Verlängerung
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines bei der unteren Jagdbehörde, wo Jäger oder Jägerin ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen
Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später. Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Verlängerung
- 20 Minuten bei Vorliegen aller Voraussetzungen
- 20 Minuten bei Vorliegen aller Voraussetzungen
Kosten
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines Jagdabgabe: 5,00 - 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines
Hinweise (Besonderheiten)
Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.
Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.
Weitere Informationen
Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen, Falknerjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller oder der Antragstellerin nachgefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023