Grundsteuer Festsetzung für Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den in dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den in dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Ersatzwirtschaftswert nach den Wertverhältnissen 1.1.1964. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Der Hebesatz für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen kann sich von dem des Grundvermögens unterscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Gemeinde einen teilweisen Erlass der Steuer beantragen, wenn der normale Rohertrag um mehr als fünfzig Prozent gemindert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verpachten Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Pächter erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sogenannte Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer A erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Ersatzwirtschaftswert. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von Ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde mit der Haushaltssatzung fest, die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschlossen wird.
Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sogenannte Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer A erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Ersatzwirtschaftswert. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von Ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde mit der Haushaltssatzung fest, die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschlossen wird.
zuständige Stelle
Die jeweilige Gemeinde, in der die land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft belegen ist.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf
Zuständigkeit
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Fachbereich Finanzen
-Sachbereich Steuern-
Tel. 033205 598-24 steuern@michendorf.de
Tel. 033205 598-23 steuern@michendorf.de
Fachbereich Finanzen
-Sachbereich Steuern-
Tel. 033205 598-24 steuern@michendorf.de
Tel. 033205 598-23 steuern@michendorf.de
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-24
Telefon Festnetz: 033205 598-23
Telefon Festnetz: 033205 598-24
Telefon Festnetz: 033205 598-23
E-Mail: steuern@michendorf.de
Kontaktperson
Frau Weseloh
Postanschrift
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-23
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-23
E-Mail: steuern@michendorf.de
Frau Wittge
Postanschrift
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-24
Telefon Festnetz: 033205 598-24
E-Mail: steuern@michendorf.de
Internet
Formulare
Grundsteuer A
Stichwörter
Grundsteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Nebenwohnsitz, Nebenwohnsitzsteuer, SEPA-Mandat, Steuern, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer
erforderliche Unterlagen
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Formulare: Grundsteueranmeldung; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Formulare: Grundsteueranmeldung; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft sind.
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
§ 1 ff. Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 1 ff. Bewertungsgesetz (BewG)
§ 1 ff. Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 1 ff. Bewertungsgesetz (BewG)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Ersatzwirtschaftswert- und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer A für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Nachdem das Finanzamt einen Ersatzwirtschaftswert- und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Michendorf Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer A für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten (Dauerbescheid).
Nachdem das Finanzamt einen Ersatzwirtschaftswert- und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Michendorf Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer A für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten (Dauerbescheid).
Fristen
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel Ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag fällig werden.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag fällig werden.
Kosten
Keine, es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Es handelt sich um eine Steuerzahlung, weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Es handelt sich um eine Steuerzahlung, weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 28.10.2020
Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A
Fachlich freigegeben durch Fachbereichsleiterin Finanzen, Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf am 16.02.2023
Stichwörter
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft , Ersatzwirtschaftswert, Hebesatz, Grundsteuer A