Grundsteuer Festsetzung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

    Grundsteuer Festsetzung für Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den in dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche  bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz  ermittelte Ersatzwirtschaftswert nach den Wertverhältnissen 1.1.1964. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Der Hebesatz für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen kann sich von dem des Grundvermögens unterscheiden.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Gemeinde einen teilweisen Erlass der Steuer beantragen, wenn der normale Rohertrag um mehr als fünfzig Prozent gemindert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verpachten Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Pächter erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.
     

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sogenannte Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer A erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Ersatzwirtschaftswert. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von Ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest.


    Den Hebesatz setzt die Gemeinde mit der Haushaltssatzung fest, die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschlossen wird.

     

    zuständige Stelle

    Die jeweilige Gemeinde, in der die land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft belegen ist.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Gemeinde Michendorf

    Zuständigkeit

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Fachbereich Finanzen

    -Sachbereich Steuern-

    Frau Wittge                 Tel. 033205 598-24                steuern@michendorf.de

    Frau Düring                Tel. 033205 598-14                steuern@michendorf.de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Potsdamer Str. 33

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundsteuer A

    Stichwörter

    Grundsteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Nebenwohnsitz, Nebenwohnsitzsteuer, SEPA-Mandat, Steuern, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
     

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Formulare: Grundsteueranmeldung; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind.

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    § 1 ff. Grundsteuergesetz (GrStG)

    § 1 ff. Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Ersatzwirtschaftswert- und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer A für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Nachdem das Finanzamt einen Ersatzwirtschaftswert- und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Michendorf Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer A für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten (Dauerbescheid).
     

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel Ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag fällig werden.
     

    Kosten

    Keine, es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Es handelt sich um eine Steuerzahlung, weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.

    Hinweise für Michendorf: Grundsteuer A

    Sind Sie Eigentümer/ Nutzer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Ersatzwirtschaftswert, Grundsteuer A, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Hebesatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English