Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
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Steuern
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Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Gesonderte Termine nach Vereinbarung. Für das Einwohnermeldeamt wird weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Wir bitten Sie, den Termin per Mail unter meldestelle@gemeinde-plattenburg.de oder telefonisch unter der Nr.038796-59914 zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038796 599-17
E-Mail: steuern@gemeinde-plattenburg.de
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Jahreszahler, Einmalzahlung, Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Zahlung