Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Hinweise für Plessa: Grundsteuer Festsetzung
Nähere Informationen erhalten Sie in den Realsteuerhebesatzungen der jeweiligen Gemeinde, welche unter folgendem Link abrufbar sind:
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Ansprechpartner
Amt Plessa - Steuern, Liegenschaften, Gewässerunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03533 5213
Kontaktperson
Herr Oliver Schützel (Sachbearbeiter)
Postanschrift
Steinweg 6
04928 Plessa
Telefon Festnetz: 03533 4806-21
Fax: 03533 5213
E-Mail: oliver.schuetzel@plessa.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Jahreszahlerin, Zahlung, Einmalzahlung, Jahreszahler, Zahlungsrhythmus
Metainformation
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