Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
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20.2 Steuern
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Fax: 03334 64-209
Telefon Festnetz: 03334 64-202
Kontaktperson
Frau Vivien Weise (Sachgebietsleiterin)
Internet
Stichwörter
Steuern
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Jahreszahler, Einmalzahlung, Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Zahlung