Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Hinweise für Potsdam: Grundsteuer (IES:Potsdam)
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.
Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
- für das Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) 545% und
- für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 250%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen
Beschreibung
Veranlagung der kommunalen Steuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer einschließlich der hierzu eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren.
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0331 289841420
Kontaktperson
Frau Müller
Herr Senst
Frau Schenk
Frau Dähne
Frau Ross
Internet
Formulare
Weitere Informationen
Landeshauptstadt Potsdam - 116 Bereich Steuern
Beschreibung
Durch diesen Bereich werden u. a. die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer festgesetzt. Beratungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt der Bereich für die Fälle wahr, in welchen die Landeshauptstadt selber Steuerpflichtige ist.
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Hausanschrift
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Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891434
Fax: 0331 289841420
Internet
Formulare
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Einmalzahlung, Zahlung, Jahreszahler, Zahlungsrhythmus, Jahreszahlerin