Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

    Hinweise für Potsdam: Grundsteuer (IES:Potsdam)

    Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.

    Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.

    Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.

    Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt

    • für das Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) 545% und
    • für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 250%.

    Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

    Fälligkeit:
    Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen

    Beschreibung

    Veranlagung der kommunalen Steuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer einschließlich der hierzu eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Edisonallee 5-9

    14473 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Ein ebenerdig erreichbarer Fahrstuhl steht unseren Besuchern zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Potsdam - 116 Bereich Steuern

    Beschreibung

    Durch diesen Bereich werden u. a. die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer festgesetzt. Beratungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt der Bereich für die Fälle wahr, in welchen die Landeshauptstadt selber Steuerpflichtige ist.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Edisonallee 5-9

    14473 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891434

    Fax: 0331 289841420

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Ein ebenerdig erreichbarer Fahrstuhl steht unseren Besuchern zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Einmalzahlung, Zahlung, Jahreszahler, Zahlungsrhythmus, Jahreszahlerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de