Fundsachen Herausgabe

    Fundsachen Herausgabe

    Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?

    Beschreibung

    Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - Das Fundbüro

    Beschreibung

    Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Fundbüro an (§ 965 BGB). Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, da sogenannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig sind.

    Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

    Bei verspäteter Anzeige der Fundsache sind die folgenden Fundrechte ausgeschlossen (§§ 971 und 974 BGB).

    Das BGB sieht folgende Rechte für Sie als Finder*in vor:

    1. Finderlohn:

    Wenn sich die/der Suchende meldet und die Sache an sie/ihn zurückgegeben werden kann, können Sie von ihr/ ihm einen Finderlohn beanspruchen. Dieser beträgt als gesetzlicher Mindestanspruch 5 % des Wertes der Sache. Ist die Sache mehr als 500,00 € wert, wird der Finderlohn von dem darüber hinausgehenden Mehrwert mit 3 % berechnet. (§ 971 BGB).

    1. Eigentum:

    Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) der/ dem Eigentümer/in nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Zentralen Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

    Verzichten Sie entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Landeshauptstadt Potsdam über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Der Termin der Versteigerung wird öffentlich bekannt gegeben.

    1. Auslagen:

    Sind Ihnen im Zusammenhang mit der Ermittlung bzw. Lagerung der Fundsache Auslagen entstanden, können Sie sich diese von der/dem Eigentümer/in erstatten lassen, da sie/er die/der Verursacher/in für Ihren ehrlichen Aufwand ist.

    Am Schluss erhalten Sie als Nachweis über die Abgabe der Sache einen Ausdruck der Fundanzeige, mit dem Sie später Ihre Rechte geltend machen können. Hier reicht die Abgabe der Sache mit dem Hinweis auf Fundort und -zeit. Auch Funde in Behörden bzw. auf deren Gelände sowie in den Verkehrsmitteln lassen für Sie nur eingeschränkte Fundrechte zu (§ 978 BGB).
    Hier ist ein Eigentumsanspruch ausgeschlossen und der Finderlohnanspruch ist halbiert, wenn die Sache mehr als 50,00 € an Wert hat.

    Formulare:

    Haben Sie Gegenstände gefunden? Dann können Sie diese mit Hilfe des folgenden Formulars anzeigen:

    • Fundanzeige (siehe beigefügtes Formular)

    Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam notwendig, um zugleich neue Dokumente zu beantragen.

    Ansprechpartner:

    • Frau Jannasch und Frau Kärger
      Tel.: 0331 - 289 -1587
      E-Mail: Fundbuero@rathaus.potsdam.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 24

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 10:00 - 16:00 Uhr Di 10:00 - 16:00 Uhr Mi 12:00 - 18:00 Uhr Do 10:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0331 2893814

    Telefon Festnetz: 0331 2891587

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vollmacht bei Abholung durch Dritte
    • Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache

    Voraussetzungen

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

    Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.

    Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    kostenfrei   - für die Herausgabe von Fundsachen im Werte bis 25,00 Euro
    06,00 Euro  - für die Herausgabe von Fundsachen im Werte von 26,00 bis 150,00 Euro
    11,00 Euro  - für die Herausgabe von Fundsachen im Werte von 151,00 bis 500,00 Euro
    16,00 Euro  - für die Herausgabe von Fundsachen im Werte von 501,00 bis 1000,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam)

    Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

    Hinweis:
    Der Finder kann Anspruch auf Finderlohn angemeldet haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de