Steuererklärung Aufforderung

    Steuererklärung Aufforderung

    Das Finanzamt kann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn es Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist. Jeder/ Jede, der zur Abgabe aufgefordert wurde, muss dieser Pflicht nachkommen.

    Beschreibung

    In den Steuergesetzen ist geregelt, in welchen Fällen man eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Über diese Pflicht muss sich jeder Bürger/ jede Bürgerin informieren. Hierbei unterstützen die Finanzämter mit allgemeinen Auskünften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater*innen mit ihren breiteren Beratungsangeboten.

    Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn das Finanzamt von sich aus zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

    Hiervon macht es Gebrauch, wenn es Anhaltspunkte hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist, bislang jedoch noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Finanzamt von einer Bank erfährt, dass Zinsen gezahlt wurden oder wenn das Standesamt über einen Erbfall informiert.

    Mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt sicher, dass es diese Sachverhalte prüfen kann. Die Aufforderung wird normalerweise mit einer Frist versehen. Innerhalb der Frist muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen, sonst kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Finanzamt Angermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 49

    16278 Angermünde

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 03331 267-200

    Telefon Festnetz: 03331 267-0

    E-Mail: poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Angermünde

    Empfänger: Finanzamt Angermünde

    IBAN: DE49 1000 0000 0017 0015 00

    BIC: MARKDEF1100

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Steuererklärung

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn Sie verpflichtet sind, eine Jahressteuererklärung abzugeben, haben Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Werden Sie bei der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Neben den vorgenannten Zeitpunkten können im Einzelfall auch abweichende (gesetzliche) Fristen gelten. Diese ergeben sich aus den jeweils anzuwendenden Steuergesetzen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Europa am 02.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Stichwörter

    Steuererklärung abgeben, Lohnsteueranmeldung, Einkommensteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Erbschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English