• Michendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Steuererklärung Aufforderung

Steuererklärung Aufforderung

Das Finanzamt kann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn es Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist. Jeder/ Jede, der zur Abgabe aufgefordert wurde, muss dieser Pflicht nachkommen.

Beschreibung

In den Steuergesetzen ist geregelt, in welchen Fällen man eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Über diese Pflicht muss sich jeder Bürger/ jede Bürgerin informieren. Hierbei unterstützen die Finanzämter mit allgemeinen Auskünften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater*innen mit ihren breiteren Beratungsangeboten.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn das Finanzamt von sich aus zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Hiervon macht es Gebrauch, wenn es Anhaltspunkte hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist, bislang jedoch noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Finanzamt von einer Bank erfährt, dass Zinsen gezahlt wurden oder wenn das Standesamt über einen Erbfall informiert.

Mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt sicher, dass es diese Sachverhalte prüfen kann. Die Aufforderung wird normalerweise mit einer Frist versehen. Innerhalb der Frist muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen, sonst kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

zuständige Stelle

Ansprechpartner

Finanzamt Brandenburg an der Havel

Adresse

Hausanschrift

Magdeburger Straße 46

14770 Brandenburg an der Havel

Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03381 397-199

Fax: 03381 397-200

E-Mail: poststelle.fa-brandenburg@fa.brandenburg.de

Bankverbindung

Finanzamt Brandenburg

Empfänger: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18 1000 0000 0016 0015 03

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Steuererklärung

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Jahressteuererklärung abzugeben, haben Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Werden Sie bei der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Neben den vorgenannten Zeitpunkten können im Einzelfall auch abweichende (gesetzliche) Fristen gelten. Diese ergeben sich aus den jeweils anzuwendenden Steuergesetzen.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Europa am 02.04.2020

Version

Technisch erstellt am 07.04.2020

Technisch geändert am 30.06.2023

Stichwörter

Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Erbschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Steuererklärung abgeben, Schenkungsteuererklärung, Lohnsteueranmeldung, Einkommensteuererklärung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020