Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag anmelden

    Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

    Beschreibung

    Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Hinweis:

    Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

    Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

    • formlos schriftlich tun,
    • ein Formular ausfüllen oder
    • einen Online-Dienst nutzen.

    Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

    Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
    Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt: Gebühr 17.50 EUR

    ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich: Gebühr 5.83 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de