Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Ansprechpartner
Sachgebiet Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B.
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: * Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr * Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Kontaktperson
Frau Britta Minkler (Sachbearbeiterin Tiefbau)
Hausanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B.
Telefon Festnetz: 03391 355-634
Telefon Festnetz: 634
E-Mail: britta.minkler@stadtneuruppin.de
Herr Peter Schwachenwalde (Sachbearbeiter Tiefbau)
Hausanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B.
Telefon Festnetz: 03391 355-630
Telefon Festnetz: 630
Herr Manuel Grund
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg