Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Ansprechpartner
Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033633 871-27(Gemeinde Spreenhagen)
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Gosen-Neu Zittau)
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Rauen)
Fax: 033633 871-35
E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de
Kontaktperson
Frau S. Birke (Sachbearbeiterin)
Frau F. Kamphausen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 033633 871-35
Telefon Festnetz: 033633 871-27
E-Mail: f-kamphausen@amt-spreenhagen.de
Frau J. Lilie (Sachbearbeiterin)
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Bauordnung, Hochbau, Straßenbau, Tiefbau
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg