Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Beschreibung

    Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

    Ansprechpartner

    Amt Spreenhagen - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 13

    15528 Spreenhagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033633 871-27(Gemeinde Spreenhagen)

    Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Gosen-Neu Zittau)

    Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Rauen)

    Fax: 033633 871-35

    E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Bauordnung, Hochbau, Straßenbau, Tiefbau

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English