Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Beschreibung

    Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

    Hinweise für Eberswalde: Erschließungsbeitrag und Beitrag für den Kostenersatz für Grundstückzufahrten

    Für den Anschluss der Grundstücke ist ein Versorgungsunternehmen verantwortlich. 

    Der Kostenersatz für Grundstückzufahrten wird für den Aufwand der Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben.

    Ansprechpartner

    65.1 Zentrale Vergabestelle und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 39-40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-651

    Fax: 03334 64-659

    E-Mail: d.radicke@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Erschließungsbeitrag und Beitrag für den Kostenersatz für Grundstückzufahrten

    Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Eberswalde (Erschließungsbeitragssatzung)

    Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de