Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Hinweise für Eberswalde: Erschließungsbeitrag und Beitrag für den Kostenersatz für Grundstückzufahrten
Für den Anschluss der Grundstücke ist ein Versorgungsunternehmen verantwortlich.
Der Kostenersatz für Grundstückzufahrten wird für den Aufwand der Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben.
Ansprechpartner
65.1 Zentrale Vergabestelle und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Radicke (Sachgebietsleiter)
Internet
Stichwörter
Bauen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Erschließungsbeitrag und Beitrag für den Kostenersatz für Grundstückzufahrten
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Eberswalde (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg