Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Wer beglaubgt Unterschrifen?

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Meyenburg - Beglaubigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Freyensteiner Straße 42

    16945 Meyenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033968 82523

    Fax: 033968 82540

    E-Mail: presse@amtmeyenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Stichwörter

    Beglaubigung

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English