Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Wer beglaubgt Unterschrifen?

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Lindow (Mark)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße des Friedens 20

    16835 Lindow (Mark)

    Kontakt

    Fax: 033933 72907

    Telefon Festnetz: 033933 89630

    E-Mail: webmaster@amt-lindow-mark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de