Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Wer beglaubgt Unterschrifen?

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Lübbenau/Spreewald - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    03222 Lübbenau (Spreewald)/Lubnjow (Błota)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03542 85-0

    Fax: 03542 85-500

    E-Mail: buergerbuero@luebbenau-spreewald.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English