Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Wer beglaubgt Unterschrifen?

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glienicke/Nordbahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 19

    16548 Glienicke/Nordbahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Dienstag: 13 bis 18 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Fax: 033056 69290

    Telefon Festnetz: 033056 69

    E-Mail: info@glienicke.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de