Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Hinweise für Plessa: Unterschriften Beglaubigung
Nähere Informationen erhalten Sie in der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Plessa, welche unter folgendem Link abrufbar ist:
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Amt Plessa - Einwohnermeldewesen/Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03533 5213
Kontaktperson
Frau Silke Höfig (Sachbearbeiterin)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Metainformation
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