Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Wer beglaubgt Unterschrifen?

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Unterschriften

    Beglaubigt werden

    • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
    • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
    • SV-Bücher, deutsche Dokumente
    • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

    Nicht beglaubigt werden

    • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
    • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
    • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Pass- und Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Beurkundung, Bürgeramt, Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Unterschriften

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
    • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Unterschriften

    Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

    Kosten

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Unterschriften

    • für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
    • für Beglaubigung: 6,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English