Unterschriften Beglaubigung
Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Brandenburg