elektronische Dokumente Beglaubigung

    elektronische Dokumente Beglaubigung

    Wie können elektronische Dokumente beglaubigt werden?

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Schradenland

    Adresse

    Hausanschrift

    Großenhainer Straße 25

    04932 Gröden

    Kontakt

    Fax: 035343 512

    Telefon Festnetz: 035343 7620

    E-Mail: amtschradenland@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de