Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Informationen zur Beglaubigung
Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
Beglaubigt werden Kopien von:
- Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
- Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
- Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
- SV-Büchern
- Schwerbehindertenausweisen
- Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
- Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
- Zivildienstbescheinigungen
- Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Schwielowsee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Originale der Schriftstücke
ggf. bereits deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie (schwarz-weiß)
ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schwielowsee
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
10 Minuten
Kosten
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Ablichtungen
Gebühr für Zeugnisse Unterschriften und Handzeichen: 2,50 EUR
Gebühr 4 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt