Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Informationen zur Beglaubigung

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung von Zeugnissen

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Beschreibung

    Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
    Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
    0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)

    E-Mail: stadtbuero@cottbus.de

    Internet

    Formulare

    Voraussetzung für Beglaubigungen ausländischer Unbterlagen in deutsch-englisch-arabisch

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung von Zeugnissen

    • Vorlage des Originalzeugnisses

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung von Zeugnissen

    • Die Gebühr für die Beglaubigung von Zeugnissen beträgt 5,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung von Zeugnissen

    • Eine Beglaubigung der Zeugniskopie ist nur bei Vorlage des Originals möglich.
    • Ausländische Zeugnisse, können nur beglaubigt werden, wenn eine Übersetzung von einem amtlich - in Deutschland - anerkannten Übersetzer in deutscher Sprache beigefügt ist.

       
      • Certification of various alien official documents such as
        • References, certificates and copies of testimonials and vocational school reports/ professional qualifications as well as university examinations and academic degrees and training qualification
          can only be certified on one condition that the translation has been done by an officially license translator here in Germany.
          In addition to an accurate- certified translation this notarial document has to be presented to the office holder.
      • unter Formulare ist die  Voraussetzung für Beglaubigung ausländischer Unterlagen in englisch und arabisch hinterlegt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de