Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Was bedeutet eine Beglaubigung?

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Abschriften Beglaubigung

    Amtliche Beglaubigungen von Kopien, Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

    Beglaubigungen von Unterschriften
    Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nur dann zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu leisten. Zur Identitätsprüfung wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

    Nicht beglaubigt werden dürfen u.a. Unterschriften
    - ohne zugehörigen Text
    - auf Schriftstücken in fremder Sprache
    - unter Verträgen
    - in Grundstücksangelegenheiten
    - unter Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
    - die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen

    Die öffentliche Beglaubigung nimmt in der Regel ein Notar vor.

    Beglaubigungen von Dokumenten
    Kopien von Dokumenten/Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden.

    Benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

    Nicht beglaubigt werden dürfen
    - Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts-, Abstammung-, Heirats-,
    und Sterbeurkunden.
    Diese entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt,
    das die Geburt, den Sterbefall, die Eheschließung beurkundet hat.
    - Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten (z. B. Testamente)
    - Vorsorgevollmachten o. ä.
    - Unterlagen zu Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    - Vereins- und Handelsregisterauszüge
    - Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und GmbHs
    - Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen
    oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes
    aufgehoben ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Abschriften Beglaubigung

    - Originalschriftstück
    - Vorgefertigte Kopien (nur erforderlich, wenn die Kopie nicht in der Behörde gefertigt
    werden soll)
    - Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist Ihr persönliches Erscheinen zwingend
    erforderlich. Ein gültiges Personendokument und das Schriftstück, auf dem die
    Unterschrift beglaubigt werden soll, ist ebenfalls beizubringen. Die Unterschrift ist in
    Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Abschriften Beglaubigung

    - Verordnung zur Bestimmung der zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden im
    Land Brandenburg
    - Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Spremberg/Grodk

    Kosten

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Abschriften Beglaubigung

    - Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,85 €
    - Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Zeugnissen: 4,50 €
    - Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Zeugnissen je weiterer
    Durchschrift: 1,70 €

    Zuzüglich evtl. anfallender Kopierkosten (bei Anfertigen einer Kopie des Schriftstückes in der Behörde):
    Kopie A4: 0,50 €
    Folgekopie A4: 0,10 €
    Kopie A3: 0,75 €
    Folgekopie A3: 0,20 €

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de