Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Was bedeutet eine Beglaubigung?

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rheinsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Seestraße 21

    16831 Rheinsberg

    Kontakt

    Fax: 033931 55250

    Telefon Festnetz: 033931 55101

    E-Mail: buergermeister@rheinsberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de