Abschriften Beglaubigung
Abschriften Beglaubigung
Was bedeutet eine Beglaubigung?
Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
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Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (1. Di. im Monat bis 19:00 Uhr) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Girod
Frau Grell
Telefon Festnetz: 03362 586932
Frau J. Franke
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt