Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Was bedeutet eine Beglaubigung?

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Lübbenau/Spreewald - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    03222 Lübbenau (Spreewald)/Lubnjow (Błota)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03542 85-0

    Fax: 03542 85-500

    E-Mail: buergerbuero@luebbenau-spreewald.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English