Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Was bedeutet eine Beglaubigung?

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Abschriften

    Beglaubigt werden

    • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
    • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
    • SV-Bücher, deutsche Dokumente
    • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

    Nicht beglaubigt werden

    • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
    • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
    • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Pass- und Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Beurkundung, Bürgeramt, Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Abschriften

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
    • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Abschriften

    Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

    Kosten

    Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): AKE Beglaubigung von Abschriften

    • für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
    • für Beglaubigung: 6,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English