Abschriften Beglaubigung
Abschriften Beglaubigung
Was bedeutet eine Beglaubigung?
Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Abschriften Beglaubigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstücke im Original
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Abschriften Beglaubigung
- Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 33 und 34 (VwVFG)
- Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMIK)
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Abschriften Beglaubigung
- 2,00 € pro Beglaubigung (pro Seite)
- 3,00 € pro Unterschriftsbeglaubigungen
- 0,50 € pro Kopie DIN A4 (s/w)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt