Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Was bedeutet eine Beglaubigung?

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

    E-Mail-Adresse

    vermessungsamt@cottbus.de

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Anschrift

    Karl-Marx-Straße 67
    03044 Cottbus

    Lage (Stadtkarte)

    Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)

    Telefon

    Frau Wachsmann-Dalitz: 0355/ 612 4272

    Ansprechpartner

    Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 67

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)

    E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Zur Beglaubigung der Unterschrift ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzugelegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    - Verwaltungsvorschrift zur Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken-Beglaubigungsvorschrift (VVBegl)
    - Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Punkt 1.1 VVBegl :
    Die Leiterin oder der Leiter der Katasterbehörde und die von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten sowie die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind nach § 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) befugt, Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen.

    Der beglaubigte Antrag wird dem Grundbuchamt zur Prüfung übergeben. Das Grundbuchamt entscheidet bei eventuell unterschiedlichen Belastungen über die Durchführung der Vereinigung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beglaubigung und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de