Baumfällgenehmigung Erteilung
Hinweise für Brandenburg: Baumfällgenehmigung Erteilung
Unter welchen Umständen ist für das Fällen von Bäumen eine behördliche Genehmigung erforderlich?
Beschreibung
Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein.
Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. 27.06.2017
- Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen“
Bäume können von den Bundesländern durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen als sogenannte „Geschützte Landschaftsbestandteile“ geschützt werden (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes). Davon wird vor allem für bebaute Ortsteile Gebrauch gemacht.
Daneben können die Bundesländer auch Alleen unter Schutz stellen (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes).
Der konkrete Inhalt und das Verfahren richten sich ausschließlich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
- Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes
Es ist grundsätzlich verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes). Ausnahmen davon können beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gewährt werden.
Form und Verfahren der Antragstellung ergeben sich ebenfalls ausschließlich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Brandenburg: Baumfällgenehmigung Erteilung
Zuständig sind im Land Brandenburg die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen
Kontakt
Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Gosen-Neu Zittau)
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Rauen)
Telefon Festnetz: 033633 871-27(Gemeinde Spreenhagen)
Fax: 033633 871-35
E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Bauordnung, Hochbau, Straßenbau, Tiefbau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brandenburg: Baumfällgenehmigung Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat N II 1 am 27.06.2017