Anliegerbescheinigung Ausstellung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Sachgebiet Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Freitag: Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Freitag: Termine nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020