Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - Bau- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Amt Gemeinde Verwaltung, Bauen, Bauhof

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English