Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Potsdam: Anliegerbescheinigung (IES:Potsdam)

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4714 Arbeitsgruppe Straßenverwaltung

    Beschreibung

    • Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Grundstückszufahrten gemäß Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
    • Bearbeitung von Schadensangelegenheiten
    • Liegenschaftsangelegenheiten in Bezug auf öffentliche Verkehrsflächen
    • Durchführung von Widmungs- und Einziehungsverfahren auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
    • Verfahrensbegleitende Maßnahmen zur Straßenbenennung
    • Verwaltung und Laufendhaltung des amtlichen Straßenverzeichnisses der Stadt Potsdam
    • Erhebung von Beiträgen nach der Straßenausbau- und der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Baugesetzbuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2892770

    Fax: 0331 2892715

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de