Anliegerbescheinigung Ausstellung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Potsdam: Anliegerbescheinigung (IES:Potsdam)
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 4714 Arbeitsgruppe Straßenverwaltung
Beschreibung
- Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Grundstückszufahrten gemäß Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Bearbeitung von Schadensangelegenheiten
- Liegenschaftsangelegenheiten in Bezug auf öffentliche Verkehrsflächen
- Durchführung von Widmungs- und Einziehungsverfahren auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
- Verfahrensbegleitende Maßnahmen zur Straßenbenennung
- Verwaltung und Laufendhaltung des amtlichen Straßenverzeichnisses der Stadt Potsdam
- Erhebung von Beiträgen nach der Straßenausbau- und der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Baugesetzbuch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2892770
Fax: 0331 2892715
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020