Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

    • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
    • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

    An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Bescheinigung für Wohnungseigentümer zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG

    Im Sanierungsgebiet Panke-Park in Bernau bei Berlin können für das Bauvorhaben Panke-Bogen gemäß der abgeschlossenen Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen der Stadt Bernau bei Berlin mit dem Bauträgerunternehmen die Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten nach § 7h EStG beantragt werden.

    Grundlage der Prüfung der Anträge und Unterlagen sowie die Ausstellung der Bescheinigungen sind die Brandenburgischen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 2. August 2017 (ABl./17, [Nr. 34], S.736). ZUr Beantragung einer Bescheinigung finden Sie die notwendigen Formulare auf dieser Seite.

    Im Sanierungsgebiet Panke-Park in Bernau bei Berlin können für das Bauvorhaben Panke-Bogen gemäß der abgeschlossenen Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen der Stadt Bernau bei Berlin mit dem Bauträgerunternehmen die Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten nach § 7h EStG beantragt werden.

    Grundlage der Prüfung der Anträge und Unterlagen sowie die Ausstellung der Bescheinigungen sind die Brandenburgischen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 2. August 2017 (ABl./17, [Nr. 34], S.736). ZUr Beantragung einer Bescheinigung finden Sie die notwendigen Formulare auf dieser Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

    Hinweise für Brandenburg: Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Zuständig sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Stadtplanungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365197

    E-Mail: stadtplanung@bernau-bei-berlin.de

    E-Mail: hausnummern@bernau-bei-berlin.de(nur für Hausnummernvergabe)

    Internet

    Formulare

    Abgeschlossenheitsbescheinigung - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG
    Abgeschlossenheitsbescheinigung - Informationsblatt zur Bescheinigung für Wohnungseigentümer zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten im gem. § 7 h, 10 f und 11 a EStG
    Abgeschlossenheitsbescheinigung - Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2022 (von: Herrmann, Claudia)

    Technisch geändert am 02.05.2024 (von: Priefer, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisenbahnstraße 37

    16225 Eberswalde

    Besucheradresse vom Bauordnungs- und Planungsamt

    Parkplatz: Parkplätze vorhanden
    Anzahl: 25
    Gebühren: nein

    BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße

    Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße

    Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141360

    Fax: +49 3334 2142360

    E-Mail: bauordnungsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2023 (von: Biesel, Heike)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Biesel, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
    • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
      • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
      • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
    • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

      Formulare

      • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
      • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
      • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
      • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Voraussetzungen

      • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
      • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
        • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
        • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
      • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
      • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

      Hinweise für Brandenburg: Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

      Land Brandenburg:

      Bei Ablehnung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist  Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

      Verfahrensablauf

      • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
      • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
      • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

      Fristen

      • keine

      Bearbeitungsdauer

      • keine Angabe

      Hinweise für Brandenburg: Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

      Land Brandenburg:

      2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

      Kosten

      Hinweise für Brandenburg: Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

      Land Brandenburg:

      Gebühren gemäß Tarifstelle 10.10 der Brandenburgischen Baugebührenordnung.

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.03.2023

      Version

      Technisch erstellt am 26.03.2020 (von: LeiKaImport)

      Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Teileigentum, Sondereigentum, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Aufteilung Wohnhaus, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Eigentumswohnung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

      Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)