Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 49

    19348 Perleberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit

      Telefon Festnetz: 03876 713485

    • Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen

      Telefon Festnetz: 03876 713484

    • Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung

      Telefon Festnetz: 03876 713467

    • Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe

      Telefon Festnetz: 03876 713667

    Stichwörter

    Straßenverkehr

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Stichwörter

    Helmpflicht, Gurtpflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de