Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Verkehr
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Fax: 03876 713432
E-Mail: strassenverkehr@lkprignitz.de
Kontaktperson
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit
Telefon Festnetz: 03876 713485
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Telefon Festnetz: 03876 713484
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung
Telefon Festnetz: 03876 713467
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe
Telefon Festnetz: 03876 713667
Stichwörter
Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Helmpflicht, Gurtpflicht